Alle elektrischen und zahlreiche nicht-elektrische Produkte müssen in einer explosiven Umgebung bestimmte Ex/ATEX-Anforderungen erfüllen und daher standardisiert gekennzeichnet sein. Den meisten Mitarbeitern in explosionsgefährdeten Bereichen ist mit Sicherheit das sechseckige ATEX-Symbol bekannt. Doch was verbirgt sich konkret hinter dieser Kennzeichnung?
Kennzeichnung auf Easy-Laser XT50-Messeinheiten.
Wie explosionsgefährdet sind verschiedene Arbeitsumgebungen?
Die Anforderungen an Ex-Ausrüstung variieren je nach vorgesehenem Anwendungsbereich. Bergbau, Petrochemie oder Zuckerfabriken sind Beispiele für Umgebungen mit brennbaren Gasen, Flüssigkeitsnebel oder verschiedenen Formen von explosivem Staub. Für die potenziell auftretenden Substanzen sind die Ex-Anforderungen je nach Zündtemperatur in Gruppen eingeteilt. Gruppe I (Bergbau) betrifft Methan. Gruppe II gilt für andere Gase und Gruppe III bezieht sich auf Staub. Die Umweltanforderungen berücksichtigen auch die Häufigkeit für gefährlich hohe Konzentrationen brennbarer Stoffe und die Zündgefahr. Aber auch wenn brennbare Stoffe vorkommen, ist eine Ex-Klassifizierung der betreffenden Umgebung nicht selbstverständlich.
So wird z.B. in Wohnmobilen häufig Propan (Gasol) als explosives Gas verwendet. Doch dabei tritt im Normalfall nur wenige Sekunden unverbranntes Gas auf (sofern kein Leck vorliegt), bevor Herdflamme oder Heizung eingeschaltet sind. Das ist weit unterhalb der Klassifikationsgrenze, die bei mindestens einer Stunde pro Jahr liegt.
Wo wird das Messsystem eingesetzt?
Insgesamt handelt es sich um ein äußerst komplexes Regelwerk. Es wird nicht gerade dadurch vereinfacht, dass mehrere regionale Standards vorliegen. In Europa werden ATEX-Standards verwendet, während Nordamerika NEC/CEC als Klassifizierung nutzt. Darüber hinaus wurde der internationale Standard IEC von etwa 40 Ländern ratifiziert. Bevor Sie sich für eine bestimmte Ausrüstung entscheiden, sollten Sie die Umweltanforderungen genau kennen. Wird die Ausrüstung in mehreren Regionen eingesetzt, muss eine IEC-Zulassung vorliegen.
Was bedeutet „eigensicher“?
Ex-Anforderungen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe (ATEX 1999/92/EG) betrifft die Umwelt sowie am Arbeitsplatz auftretende Substanzen. Die zweite Gruppe (ATEX 2014/32/EU) bezieht sich auf die Klassifizierung der Ausrüstung, die in Ex-eingestuften Bereichen eingeführt wird. Dabei geht es vor allem um die Maßnahmen, die ergriffen wurden, damit die Ausrüstung nichts in der Umgebung entzündet. So lässt sich als einfache Maßnahme z.B. die elektrische Ausrüstung in einem Behälter unterbringen, der anschließend unter Druck gesetzt wird. Somit wird ein Eindringen von Gas in die Umgebung verhindert und ein Schutz vom Typ „Pressurized“ (Ex-pxb) ist gewährleistet.
Einschluss und Unterdrucksetzen sind jedoch in vielen Fällen unpraktisch. Eine Tastatur oder ein Schalter müssen für Benutzer zugänglich sein. Daher werden Messgeräte oft als eigensicher eingestuft: „Ex ib“. Dies bedeutet, dass die Anordnung der Elektronik im Gerät – selbst bei einem Fehler im Gerät – einen Funken oder das Auftreten gefährlich hoher Temperaturen unterbindet.
Die für das Gerät ausgelegte Temperatur lässt sich anhand der Bezeichnung T1-T6 ablesen. T4 bedeutet, dass kein Teil der Ausrüstung mehr als 135°C erreichen kann. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Umgebungstemperatur die Angaben auf dem Etikett nicht überschreitet, z.B. „-10°C < Ta < 50°C“. Ta steht dabei für „Umgebungstemperatur“.
Enthält ein Instrument oder eine andere Ausrüstung eine Laser-/Lichtquelle, ist dies ebenfalls als Risiko zu werten. Konzentriertes Licht kann ähnlich wie ein Brennglas in der Sonne eine Entzündung verursachen. Ist die Lichtenergie so niedrig, dass keine Gefahr vorliegt, kann die Ausrüstung mit der Abkürzung op is (Optical Inherently Safe) gekennzeichnet werden.
Wer prüft und genehmigt Ex-Ausrüstung?
Auf dem Gerät ist anzugeben, wer die Genehmigung erteilt. Im o.g. Beispiel ist es Presafe und die Zulassungsnummer lautet Presafe 17 ATEX 10552X, IECEx PRE 17.0049X. Dies bedeutet, dass das Gerät sowohl gemäß ATEX als auch IEC zugelassen ist.
Eine ATEX-zugelassene Ausrüstung muss außerdem das sechseckige Symbol sowie einen Code aufweisen, der die Gruppe und Kategorie angibt, für die sie bestimmt ist. „II 2G“ bedeutet, dass es für alle Umgebungen außer Bergbau ausgelegt ist, in denen wahrscheinlich auch im Normalfall explosive Gase auftreten können. Dies entspricht Zone 1 (bzw. Zone 21 für Staub) gemäß IEC/NEC.
Andere Produktkennzeichnungen
Zudem können am Messgerät auch andere Kennzeichnungen vorliegen. Ein Produkt mit CE-Kennzeichnung muss beispielsweise die EMV-Anforderungen erfüllen (darf keine Funkstörungen verursachen und muss z.B. statischen Entladungen widerstehen). In letzter Zeit fordert die IATA (internationale Luftverkehrvereinigung) die Angabe von Akkutyp und Akkukapazität. Ist ein Laser enthalten, muss die Klassifizierung angegeben werden: in diesem Fall Klasse 2 mit dem Warnhinweis „Nicht in den Laserstahl sehen“. In Europa wird IEC 60825-1 zur Laserklassifizierung verwendet. Sie ist Bestandteil der CE-Zulassung. Der entsprechende amerikanische Standard lautet CFR1040.10, CFR1040.11.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Ex-Zertifizierung von Easy-Laser oder unserem Ausrichtungssystem XT550 gern an uns!